Schadengutachten und Unfallgutachten

Wir bieten Ihnen unsere langjährige EXPERTISE!
Um sicherzustellen, dass Sie bei der Schadensregulierung keine Nachteile erleiden, benötigen Sie ein Gutachten. Dieses gibt Ihnen auch Auskunft über die Fahrtauglichkeit Ihres Fahrzeugs. Kontaktieren Sie uns einfach und vereinbaren Sie einen Termin zur Begutachtung Ihres Fahrzeugs. Unser Team von Kfz Gutachter am Niederrhein wird Ihren Schaden unabhängig und unparteiisch bewerten.
Der Ablauf eines Kfz-Gutachtens
Ein Kfz-Gutachten ist in vielen Fällen erforderlich und folgt einem klar strukturierten Prozess, der aus den folgenden Schritten besteht:
1. Erstkontakt und Terminvereinbarung
Zu Beginn nehmen Sie Kontakt mit einem Kfz-Sachverständigen auf, um einen Termin für die Fahrzeugbegutachtung zu vereinbaren. Dies kann entweder über die Versicherung im Falle eines Unfalls oder direkt als Privatperson geschehen.
2. Detaillierte Fahrzeugbesichtigung
Am vereinbarten Termin führt der Sachverständige eine gründliche Inspektion des Fahrzeugs durch. Alle sichtbaren Schäden werden genau dokumentiert, und es wird eine umfangreiche Fotodokumentation erstellt. Auch der allgemeine Zustand des Fahrzeugs wird sorgfältig bewertet.
3. Erfassung relevanter Fahrzeugdaten
Im Anschluss werden alle wichtigen Fahrzeugdaten wie Modell, Baujahr, Kilometerstand, Ausstattung und etwaige Vorschäden erfasst und in das Gutachten aufgenommen.
4. Schadensbewertung und Reparaturkostenkalkulation
Bei einem Unfallgutachten wird der Sachverständige die Schäden am Fahrzeug analysieren und eine detaillierte Reparaturkostenkalkulation erstellen. Zudem wird geprüft, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
5. Bestimmung der Wertminderung
Ein weiterer wesentlicher Schritt im Gutachten ist die Ermittlung der Wertminderung des Fahrzeugs, die durch den Schaden oder Unfall entstanden ist.
6. Ermittlung des Restwertes
Falls eine Reparatur des Fahrzeugs nicht mehr möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, wird der Restwert des Fahrzeugs ermittelt. Dazu werden häufig Angebote von Restwertbörsen oder Händlern eingeholt.
7. Erstellung des Gutachtens
Alle gesammelten Informationen werden in einem ausführlichen schriftlichen Gutachten zusammengefasst. Das Dokument enthält eine präzise Schadensbeschreibung, die Reparaturkostenkalkulation, die ermittelte Wertminderung und den Restwert des Fahrzeugs.
8. Übermittlung des Gutachtens
Das fertiggestellte Gutachten wird dem Auftraggeber entweder digital oder per Post übermittelt und, falls erforderlich, direkt an die Versicherung oder Anwalt weitergeleite.
Kontakt
Rufen Sie uns an, um einen Termin zur Schadensbewertung zu vereinbaren.
Begutachtung
Wir nehmen eine unabhängige und zuverlässige Begutachtung Ihres Fahrzeugs vor und ermitteln auf Grundlage der Einschätzung die genaue Schadenshöhe.
Regulierung
Auf Wunsch übermitteln wir Ihr Kfz-Gutachten zur Schadenregulierung direkt an Ihren Anwalt und/oder die zuständige Versicherung.