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Reparaturbestätigung und Nutzungsausfallbestätigung

Reparaturbestätigung

Die Reparaturbestätigung dient als Nachweis gegenüber der Versicherung, dass die Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde. Sie dokumentiert unter anderem die Dauer der Reparatur und ist wichtig, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Bei einem unverschuldeten Unfall können die Kosten für diese Bestätigung von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Nutzungsausfallbestätigung

Die Nutzungsausfallbestätigung wird benötigt, wenn Ihr Fahrzeug aufgrund eines Unfalls nicht fahrbereit ist und Sie weiterhin für laufende Kosten wie Kfz-Steuer und Versicherung aufkommen müssen. Diese Bestätigung hilft, eine Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen, die in der Regel während der Reparatur oder Wiederbeschaffung Ihres Fahrzeugs gezahlt wird.

Zum Urteil des Bundesgerichtshof BGH VI ZR 146/16:

Fiktive Schadensabrechnung nach einem Verkehrsunfall Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, hat die Möglichkeit, den Schaden fiktiv abzurechnen. Dies ist besonders sinnvoll, wenn der Geschädigte selbst oder Bekannte das Fahrzeug reparieren können. Nach der Eigenreparatur muss jedoch eine Reparaturbestätigung erfolgen, um eine Entschädigung für den Nutzungsausfall während der Reparaturzeit zu erhalten. Diese Bestätigung kann durch einen Sachverständigen erfolgen.

1. Unfallgutachten

Für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung ist ein anerkanntes Gutachten erforderlich.

2.Reparatur

Nun sollten Sie den Schaden in einer Werkstatt oder in Eigenregie reparieren lassen, um Anspruch auf Erstattung zu haben.

3.Reparaturbestätigung

Nach Abschluss der Reparatur kontaktieren Sie unser Team von Unfall Experte24, und wir stellen Ihnen eine Reparaturbestätigung aus.

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