Bei kleineren Schäden wie Kratzern oder Dellen reicht in den meisten Fällen ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag für die gegnerische Versicherung aus. Diese Schäden fallen unter die Kategorie Bagatellschäden, die einen Wert von maximal 750 - 1.000 € nicht überschreiten.
Kurzgutachten
Ein Kurzgutachten für Ihr Fahrzeug ist nach einem unverschuldeten Unfall eine sinnvolle Option, wenn es sich um einen kleineren Schaden innerhalb der Bagatellgrenze handelt, wobei die Reparaturkosten zwischen 750 und 1.000 Euro liegen (laut BGH-Urteil). In solchen Fällen ist ein Kurzgutachten oft vorzuziehen, da es detaillierter ist und vor allem eine höhere Beweissicherheit bietet.
Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag ist eine vereinfachte Version eines Kfz-Gutachtens. Er ist günstiger und schneller zu erstellen und stellt lediglich eine Vorkalkulation dar, die einem unverbindlichen Angebot entspricht.
Empfehlung
Unser Team empfiehlt Ihnen, stets einen neutralen und unabhängigen Kfz-Gutachter Ihres Vertrauens zu beauftragen, um sicherzustellen, dass Sie bei der Schadensabwicklung nicht benachteiligt werden – insbesondere nicht durch die gegnerische Versicherung.