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FAQ

Fragen zum Gutachten/ Gutachter/ Schaden

Die Begriffserklärungen zu dem Thema Kfz-Schaden und Kfz-Gutachten soll Ihnen dabei helfen unser tägliches Fachjargon zu verstehen.

Die Kosten für die Begutachtung des Unfallschadens durch einen Sachverständigen gehören in der Regel zu den gemäß § 249 BGB ersatzfähigen Aufwendungen des Geschädigten. Diese dienen dazu, den Umfang des Schadens zu klären und der Werkstatt einen ordnungsgemäßen Reparaturauftrag zu erteilen. Zudem stellt das Gutachten eine wichtige Beweissicherung für den Klageweg dar
Sie müssen nicht zu uns kommen. Wir kommen zu Ihnen, sei es an Ihrem Wohnort oder Arbeitsplatz, dank unseres beliebten Vor-Ort-Services
Die Entscheidung, ob eine Reparatur Ihres Fahrzeugs erfolgt, liegt ganz bei Ihnen. Wenn Sie sich für eine fiktive Abrechnung entscheiden, können Sie den Betrag nach Belieben verwenden. Beachten Sie jedoch, dass in diesem Fall die Mehrwertsteuer auf die Reparaturkosten nicht erstattet wird.
Ein Kfz-Gutachten bei einem unverschuldeten Schaden ist immer lohnenswert! Unsere jahrelange Erfahrung zeigt, dass selbst kleinere Lackschäden, wie z.B. an einem Kotflügel, häufig Kosten von über 750 € verursachen
Eine Reparaturbestätigung ist ein Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung einer Reparatur im Rahmen der Schadenabwicklung. Sie wird hauptsächlich bei der fiktiven Abrechnung und zur Sicherstellung der Reparaturqualität verwendet.
Bei Bagatellschäden (kleine Schäden) bis 1.000 € übernimmt die Versicherung die Kosten für ein Kurzgutachten oder einen Kostenvoranschlag. Bei höheren Schadenssummen über 1.000 € trägt die Versicherung die Kosten für ein vollständiges Kfz-Gutachten.
Der Unfallgegner hat kein Recht, ein Gutachten für Ihr Fahrzeug anzufordern. Bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie selbst einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl beauftragen.
  • Fahrzeugschein Ihres PKWs
  • Unfallbericht mit Unfallskizze
  • Name und Adresse der gegnerischen Versicherung
  • Kennzeichen des Unfallgegners
  • Datum des Schadensereignisses
  • Informationen zu Vor- und Altschäden
  • Serviceheft
In Deutschland haben Sie gesetzlich das Recht, eine Nachbesichtigung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In den meisten Fällen wird die gegnerische Versicherung jedoch in der Folge die Zahlung der Schadenssumme verweigern. Daher ist es ratsam, die erste Nachbesichtigung abzulehnen und eine Begründung für die Notwendigkeit einer solchen Nachbesichtigung anzufordern.
Ja, ein Wertgutachten sichert den Wert eines Oldtimers. Um den Wert Ihres Fahrzeugs zu sichern, erstellen wir ein Oldtimergutachten. Dies ist besonders wichtig, da der Wert eines Oldtimers immer schwieriger zu bestimmen ist.

Begriffserklärung

Die Begriffserklärungen zu dem Thema Kfz-Schaden und Kfz-Gutachten soll Ihnen dabei helfen unser tägliches Fachjargon zu verstehen.

Vorschaden ist ein reparierter Schaden am Fahrzeug. Hierzu gehören fach- und sachgerecht instandgesetzte Unfallschäden, aber auch selbst instandgesetzte Unfallschäden.
Ein Altschaden ist ein älterer Schaden, der noch immer den Zustand des Fahrzeugs beeinflusst.
 
Der Restwert ist der Betrag, den der Geschädigte für sein beschädigtes Fahrzeug im unreparierten Zustand auf dem regionalen Markt erzielen kann. Bei der Berechnung eines Totalschadens wird der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.
Bei einem Schaden, der zwischen 750 € und 1.000 € liegt, bieten wir Ihnen gerne eine detaillierte Kostenschätzung an.
Oft kann die Einsatzbereitschaft eines unfallbeschädigten Fahrzeugs durch eine vorläufige Reparatur schnell wiederhergestellt werden, wodurch auch Kosten für Mietwagen und Ausfallzeiten gesenkt werden. Die Ausgaben für diese temporäre Reparatur werden in der Regel von der Versicherung übernommen, die für die Schadensregulierung verantwortlich ist.
Auch wenn die Reparatur eines Fahrzeugs technisch einwandfrei durchgeführt wurde, kann der Wert aufgrund des Unfalls sinken, da es ab diesem Zeitpunkt als unfallbehaftetes Fahrzeug gilt. Beim späteren Verkauf könnte das Fahrzeug daher möglicherweise einen geringeren Preis erzielen als ein unfallfreies Modell. Die merkantile Wertminderung bezieht sich auf diesen Verlust im potenziellen Verkaufspreis.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden tritt auf, wenn die Kosten für die Reparatur und die Wertminderung den Wert des Fahrzeugs vor dem Schaden übersteigen. Obwohl eine Instandsetzung technisch durchführbar ist, wäre sie finanziell nicht gerechtfertigt.
Ein technischer Totalschaden tritt auf, wenn das Fahrzeug aufgrund der schweren Schäden aus fachlicher Sicht nicht mehr reparierbar ist. Dabei handelt es sich um eine technische, nicht um eine wirtschaftliche Bewertung.
Die voraussichtliche Wiederbeschaffungsdauer bezeichnet den Zeitraum, der in der Regel benötigt wird, um ein vergleichbares Fahrzeug für das alte, unfallbeschädigte Fahrzeug zu beschaffen. Dies gilt insbesondere bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, bei dem das Fahrzeug noch reparierbar wäre, der Anspruchsteller jedoch lieber ein Ersatzfahrzeug kauft statt das beschädigte Fahrzeug reparieren zu lassen.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den der Geschädigte aufwenden muss, um bei einem seriösen Händler ein vergleichbares Fahrzeug derselben Art und Klasse zu erwerben. Dabei werden Faktoren wie das Fahrzeugalter, die Laufleistung, die Anzahl der Vorbesitzer, der Zustand des Fahrzeugs, etwaige Alt- oder Vorschäden sowie Sonderausstattungen und Zubehör berücksichtigt. Auch die Fälligkeiten von Haupt- und Abgasuntersuchungen sowie alle anderen Faktoren, die den Fahrzeugwert beeinflussen, einschließlich der regionalen und saisonalen Marktlage, fließen in die Wertermittlung ein.
Die voraussichtliche Reparaturdauer im Haftpflichtgutachten ist entscheidend für die Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung, der Vorhaltekosten und der Mietdauer für ein Ersatzfahrzeug. Sie basiert auf dem erforderlichen Zeitaufwand, um den Unfallschaden ordnungsgemäß zu beheben, wobei angenommen wird, dass die Reparatur ohne größere Unterbrechungen und Verzögerungen verläuft. Dabei werden keine möglichen Schwierigkeiten bei der Ersatzteilbeschaffung, Wartezeiten oder Arbeit an Wochenenden und Feiertagen berücksichtigt, ebenso wenig wie Wartezeiten auf das Gutachten oder die Entscheidung zur Reparatur.
 

Wenn der Anspruchsteller auf ein Ersatzfahrzeug verzichtet, erhält er in der Regel eine Entschädigung für den Nutzungsausfall während der Reparatur oder Wiederbeschaffungsdauer bei einem Totalschaden. Die Höhe der Entschädigung ergibt sich aus der Tabelle und wird mit der Ausfalldauer multipliziert. Der Nachweis erfolgt durch eine Reparaturrechnung, Reparaturbestätigung oder Kopie des Fahrzeugscheins des Ersatzfahrzeugs. Bei Fahrzeugen über 5 Jahren kann eine niedrigere Entschädigung gezahlt werden, und bei Fahrzeugen über 10 Jahren erfolgt oft eine Herabstufung um zwei Gruppen. In einigen Fällen wird keine Nutzungsausfallentschädigung gezahlt, sondern auf Vorhaltekosten zurückgegriffen.

 

Gemäß § 249 BGB soll der Geschädigte in den Zustand vor dem Schadenereignis zurückversetzt werden, ohne dass er einen Vorteil (Bereicherung) oder Nachteil erleidet. Ein Abzug für Wertverbesserungen bezieht sich auf das gesamte Fahrzeug, nicht nur auf einzelne Teile. Es wird geprüft, ob die Reparatur zu einer Wertsteigerung des Fahrzeugs geführt hat. Falls dies der Fall ist, muss der Wertzuwachs durch einen entsprechenden Abzug für Minderwert ausgeglichen werden. Abzüge für einzelne Teile dürfen nur gemacht werden, wenn diese bereits vor dem Unfall beschädigt oder verschlissen waren. Die Höhe des Abzugs wird anhand der Abnutzung oder Vorbeschädigung durch den Sachverständigen bestimmt. Vorteile, die nur theoretisch bestehen, wie die Einsetzung eines neuen Teils in ein altes Fahrzeug, werden nicht berücksichtigt.

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